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Corporate 20. März 2026 · 6 Min. Lesezeit

Teambuilding mit Steuervorteil: Der 110-Euro-Freibetrag einfach erklärt

Bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter und Betriebsveranstaltung sind steuerfrei – für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr. Was das konkret bedeutet, wie du es nutzt – und welche Fehler den Vorteil zunichte machen.

DS
Dmitri Semjonov
Gründer · Bubble Nation
Teambuilding mit Steuervorteil: Der 110-Euro-Freibetrag einfach erklärt

Was ist der 110-Euro-Freibetrag?

Pro Mitarbeiter und Jahr darf ein Unternehmen bis zu 110 € brutto pro Betriebsveranstaltung ausgeben, ohne dass diese als Arbeitslohn versteuert werden müssen - und zwar für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Die rechtliche Grundlage ist § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

Konkret: Bei einem Firmen-Teambuilding, einer Sommerfeier oder einer Weihnachtsfeier zahlt weder das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge noch der Mitarbeiter Lohnsteuer - solange die 110 € pro Person nicht überschritten werden.

Die drei Voraussetzungen

  1. Betriebsveranstaltung - Die Veranstaltung muss einen gesellschaftlichen Charakter haben und allen Arbeitnehmern (oder einer bestimmten Gruppe, z. B. einer Abteilung) offenstehen.
  2. Maximal 110 € brutto pro Teilnehmer - inklusive Umsatzsteuer und aller Kosten (Event, Catering, Reisekosten, Geschenke, Raummiete).
  3. Maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr - ab der dritten wird der Freibetrag aufgebraucht, die Kosten sind voll steuerpflichtig.

Beispielrechnung: Teambuilding mit 15 Personen

Ein mittelständisches Unternehmen plant einen Teambuilding-Tag mit 15 Mitarbeitern. Das Budget:

  • Bubble-Nation-Action-Event (Bubble Soccer + Arrow Tag, 3h): 69 € p. P. = 1.035 €
  • Pizza-Catering nach dem Event: 18 € p. P. = 270 €
  • Getränke (Wasser, Softdrinks, 2 Bier): 15 € p. P. = 225 €
  • Summe: 1.530 € / 15 Mitarbeiter = 102 € p. P. ✓ unter 110 €

Ergebnis: Der komplette Tag ist steuerfrei, das Unternehmen zieht die Kosten als Betriebsausgabe ab, die Mitarbeiter haben keinen geldwerten Vorteil zu versteuern.

Typische Fehler - die den Freibetrag zunichte machen

  • Partner und Begleitpersonen einladen. Ihre Kosten werden dem Mitarbeiter zugerechnet. 110 € + 110 € Partner = 220 €, die 110-€-Grenze ist gerissen.
  • Nur ausgewählte Mitarbeiter einladen. „Nur Führungskräfte" oder „nur Vertriebsteam" ist zulässig, aber „nur die Top 10 Performer" nicht - dann gilt es als Belohnung, nicht Veranstaltung.
  • Nebenkosten vergessen. Wer die Event-Kosten knapp kalkuliert, bis 109 €, und dann noch Gastgeschenke für 10 € pro Person dazunimmt, sprengt die Grenze.
  • Drei oder mehr Veranstaltungen pro Jahr. Ab der dritten wird der gesamte Betrag steuerpflichtig - rückwirkend.

Was heißt das in der Praxis?

Wir beraten Firmenkunden gerne dabei, das Paket genau unter der 110-€-Grenze zu halten. Mit Bubble Nation ist das planbar: Die Event-Kosten sind fix und transparent. Der Puffer bleibt für Catering und Nebenkosten.

Viele HR-Abteilungen planen schon ab August für Weihnachtsfeiern im Dezember - weil die besten Termine schnell weg sind. Wenn du über ein Teambuilding nachdenkst, frag einfach unverbindlich an. Du bekommst von uns ein Angebot, das explizit die 110-€-Grenze im Blick hat.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Aussagen bitte immer die eigene Steuerberatung oder das Finanzamt konsultieren.

Tags #Corporate #Teambuilding #Steuer #HR

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